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Luftmengenermittlung durch Personenbelegung

In Räumen von Nichtwohngebäuden, in denen sich eine größere Anzahl von Personen aufhält und die Luftqualität den hygienischen Erfordernissen nach DIN EN 13779 entsprechen soll, wird der Außenluftvolumenstrom über die Anzahl der im Raum aufhaltenden Personen bestimmt.

Personenbezogene-Aussenluftrate

1 Klassifizierung der Raumluftqualität (RAL) nach DIN EN 19773:2007-11: 1 (hohe), 2 (mittlere), 3 (mäßige), 4 (niedrige) Raumluftqualität.

Formel zur Ermittlung des personenbezogenen Außenvolumenstromes:

Formel-personenbezogene-Aussenluftrate

 

VAUL Außenvolumenstrom in m³/h
VAUL,P Außenvolumenstrom je Person in m³/(h*Pers.)
n Anzahl der Personen
 

Ein Beispiel:
In einem firmeneigenen Raucherraum mit max. 15 rauchenden Personen, soll mit einer RLT-Anlage die Luftqualität RAL 2 gewährleitet werden. Bei RAL 2 wird pro Person eine Frischluftmenge von 90 m³/h angenommen (siehe Tabelle). Das bedeutet bei 15 rauchenden Personen wird eine Luftmenge von 1.350 m³/h benötigt.

 
In Räumen von Nichtwohngebäuden, in denen sich eine größere Anzahl von Personen aufhält und die Luftqualität den hygienischen Erfordernissen nach DIN EN 13779 entsprechen soll, wird der... mehr erfahren »
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Luftmengenermittlung durch Personenbelegung

In Räumen von Nichtwohngebäuden, in denen sich eine größere Anzahl von Personen aufhält und die Luftqualität den hygienischen Erfordernissen nach DIN EN 13779 entsprechen soll, wird der Außenluftvolumenstrom über die Anzahl der im Raum aufhaltenden Personen bestimmt.

Personenbezogene-Aussenluftrate

1 Klassifizierung der Raumluftqualität (RAL) nach DIN EN 19773:2007-11: 1 (hohe), 2 (mittlere), 3 (mäßige), 4 (niedrige) Raumluftqualität.

Formel zur Ermittlung des personenbezogenen Außenvolumenstromes:

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VAUL Außenvolumenstrom in m³/h
VAUL,P Außenvolumenstrom je Person in m³/(h*Pers.)
n Anzahl der Personen
 

Ein Beispiel:
In einem firmeneigenen Raucherraum mit max. 15 rauchenden Personen, soll mit einer RLT-Anlage die Luftqualität RAL 2 gewährleitet werden. Bei RAL 2 wird pro Person eine Frischluftmenge von 90 m³/h angenommen (siehe Tabelle). Das bedeutet bei 15 rauchenden Personen wird eine Luftmenge von 1.350 m³/h benötigt.

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