Luftmengenermittlung nach der personenbezogenen Außenluftrate
In Räumen, in denen sich eine größere Anzahl von Personen aufhält und die Luftqualität den hygienischen Erfordernissen nach DIN 1946, Teil 2 bzw. DIN EN 13779 entsprechen soll, wird der Außenluft-Volumenstrom über die Außenluftrate personenbezogen bestimmt.
Formel zur Ermittlung der personenbezogenen Außenluftrate:
Ein Beispiel:
Ein Raucherraum in einem Restaurant soll für 10 Raucher ausgelegt werden. Bei Räumen mit starker Rauchbelastung wird pro Person eine Frischluftmenge von 90 m3/h angenommen (siehe Tabelle). Das bedeutet bei 10 rauchenden Personen wird eine Luftmenge von 900 m3/h benötigt.
Ein Raucherraum in einem Restaurant soll für 10 Raucher ausgelegt werden. Bei Räumen mit starker Rauchbelastung wird pro Person eine Frischluftmenge von 90 m3/h angenommen (siehe Tabelle). Das bedeutet bei 10 rauchenden Personen wird eine Luftmenge von 900 m3/h benötigt.
Luftwechselraten nach DIN 1946, Teil 2
Art des Raumes
m3/h pro Person
Ruheraum
30
Verkaufsraum
20
Pausenraum
30
Luftwechselraten nach DIN 1946, Teil 2
Art des Raumes
m3/h pro Person
Einzelbüro
40
Festsaal
30
Gastronomie
40
Großraumbüro
60
Hörsaal
30
Kantine
30
Kino
30
Klassenraum
30
Konferenzraum
20
Konzertsaal, Theater
20
Lesesaal
20
Messehalle
30
Museum
30
Raucherraum
(DIN EN 13779)
(DIN EN 13779)
90
Die Außenluftrate von 20 m3/h pro Person wird auch als Mindestaußenluftrate bezeichnet, die im Normalfall nicht unterschritten werden soll.

