Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Gewerbekunden
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen, und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§2 Angebot, Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
6. Mündliche Angaben oder Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten über Maße, Leistungen und Eignung und dergleichen gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert schriftlich bestätigt werden.
7. An Abbildungen, Zeichnungen, Preislisten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen vom Besteller nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeleitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§3 Rücktrittsrecht
1. Wir werden von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten, wenn aus von uns nicht zu vertretenden Gründen unser Zulieferer uns nicht oder nur ungenügend beliefert hat und wir dem Kunden auf Verlangen das kongruente Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten nachweisen.
2. Das gleiche gilt, wenn aus einem von uns oder unserem Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nicht zu vertretendem Umstande durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politische Unruhen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Brandschäden oder dergleichen die Lieferung unmöglich oder übermäßig erschwert wird.
3. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage steht uns auch zu, wenn nach Vertragsschluss eine erhebliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden bekannt wird, die geeignet ist, unseren Zahlungsanspruch zu gefährden oder der Kunde unrichtige Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat. Gleiches gilt auch, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware in grober Weise verletzt.
§4 Lieferzeit, Verzug und nicht vertragsgemäße Leistung
1. Von uns angegebene und bestätigte Lieferzeiten gelten nur als annähernd. Die Lieferung gilt als ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin erfolgt.
2. Bei Lieferungen, die sich aus Gründen des § 3 Abs. 1 und 2 verzögern, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
3. Das Recht des Kunden, im Falle unseres Leistungsverzuges oder der nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung Schadensersatz zu verlangen, wird auf die Fälle a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung außerdem für jede Woche des Verzugs auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des entsprechenden Lieferwertes, begrenzt auf eine Gesamtentschädigung von 5% des Lieferwertes. Eine weitergehende Verzugsentschädigung kann der Kunde nicht geltend machen. Uns bleibt vorbehalten, dem Kunden nachzuweisen, dass als Folge des Verzuges überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Ersatzpflicht beschränkt sich im übrigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehr- aufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Verzögert sich die Versendung auf Wunsch oder aus in der Person des Kunden liegenden Gründen, so gilt mit Anzeige der Versandbereitschaft die Gefahr auf ihn als übergegangen.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, ab Lager/Werk ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherungen und Zoll. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnabschlüssen oder Einkaufs- und Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese sind dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist gewährt wird. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Eine Zahlung gilt als eingegangen, wenn wir über den gezahlten Betrag verfügen können.
5. Wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, Wechsel zu Protest gehen lässt oder zahlungsunfähig wird, so werden auch später fällig gestellte Forderungen sofort fällig.
6. Eine nachträglich bekannt werdende Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden und Zahlungsverzug des Kunden aus anderen Lieferungen berechtigt uns, Zahlung vor Lieferung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen eine Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7.Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung derKaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
§9 Mängelhaftung
1.Wir leisten für Mangel der Ware zunächst nach unserer WahlGewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. EtwaigeEin- und Ausbaukosten sowie Anfahrtskosten gehen zu Lastendes Kunden.
2.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlichnach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesonderebei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch keinRücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir leisten deshalb keinen Ersatz für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Ebenso haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Gewährleistungsfrist gemäß Herstellervorgabe. Beim Ver- kauf gebrauchter Sachen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 dieser Bestimmung). Vorgenannte Gewährleistungsfristen gelten auch bei einem Einbau des Liefergegenstandes in ein Baugewerk.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Kaufgegenständen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
§10 Rückgabe der Ware
1. Das Recht zur Rückgabe der bestellten Ware durch den Kunden zur Gutschrift oder zum Umtausch liegt in unserem Ermessen. In jedem Fall gilt dies nur für neuwertige, originalverpackte Ware im wiederverkaufsfähigen Zustand. Für die Neueinlagerung, eventuelle Neuverpackung und Überprüfung der zurückgegebenen Ware sind wir berechtigt, je nach Zustand der Ware bis zu 40% des Wertes zu berechnen.
2. Aufträge über Waren, die wir beim Vorlieferanten speziell auftragsbezogen fertigen lassen oder Aufträge in Mengen, die über Einzelstückzahlen hinausgehen, sind grundsätzlich von der Rücknahme zur Gutschrift und vom Untausch ausgeschlossen.
§11 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§12 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der Lieferverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
CasaFan Gmbh, Stand: Februar 2015